Als Wahlärztin biete ich meinen PatientInnen die Möglichkeit, in enstpannter Umgebung genügend Zeit für ihre Anliegen entgegenzubringen.
Als Wahlärztin habe ich einen Vertrag mit den Kassen
SVS-GW
SVS-LW und
KFA
Bei allen anderen Kassen (ÖGK & BVAEB) erhalten Sie nach abgeschlossener Behandlung eine Honorarnote, die Sie bar oder mittels Bankomat begleichen können.
Wird die Honorarnote direkt in der Ordination bezahlt, reichen wir diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
Die Kosten abzüglich des Selbstbehaltes (je nach Krankenkasse unterschiedlich) werden Ihnen auf Ihr Konto rückerstattet.
Gleich wie bei einem Vertragsarzt („Kassenarzt“) werden u.a. die Kosten für zahnfarbene Füllungen im Seitenzahnbereich, festsitzende Versorgungen odas das Bleichen nicht übernommen.

Kontakt
Dr. Christiane Kummer
Bleiburger Straße 3
9141 Eberndorf
T: +43 4236 20 444
F: +43 4236 20 444 40
E: ordination@zahnarzt-kummer.at
Links

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F: +43 4236 20 444 40
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